AGB der ABT E-Line GmbH

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen der Firma ABT e-Line GmbH, Johann-Abt-Straße 2, 87437 Kempten eingetragen im Handelsregister des AG Kempten unter HRB 9719 vertreten d.d. Organ, und deren Kunden begründeten Rechtsverhältnisse dar. Bei Rechtsgeschäften mit Kunden, die über unseren Online-Shop www.abt-eline.de begründet sind, weisen wir an dieser Stelle auf unsere ergänzenden AGBs für Onlinegeschäfte hin, die jederzeit auf unserer Internetseite www.abt-eline.de eingesehen werden können und bei der Empfangsbestätigung der Bestellung beigelegt sind.

Bei Rechtsbeziehungen zwischen Lieferanten und ABT e-Line GmbH verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt haben. Es  gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese sind unter www.abt-eline.de in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abrufbar.

 

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

Unsere Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen unverbindlich und freibleibend, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Die vom Besteller erklärte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Das Angebot kann auch durch die Auslieferung der Kaufsache angenommen werden. Bestellungen aus den Bereichen Motortechnik, Fahrwerk und Abgastechnik hängen von Ihren fahrzeugspezifischen Daten ab. Sie erhalten daher zusammen mit der Bestellungsmitteilung ein Formular von uns, ohne das Ihre Bestellung nicht endgültig geprüft werden kann. Wir halten uns bis zu dieser fahrzeugspezifischen Überprüfung noch notwendige Änderungen (ausdrücklich auch hinsichtlich Preis) vor.

 

§ 3 ABNAHME

Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand abzunehmen. Die Abnahme erfolgt – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – grundsätzlich in unserer Werkstatt. Der Besteller kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb 8 Tagen, nachdem die Fertigstellung gemeldet und die vorläufige oder endgültige Rechnung ausgehändigt worden ist, die Kaufsache gegen Begleichung der Rechnung abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht abgeholt, können wir als Standgeld die ortsüblichen Einstellgebühren für tageweise eingestellte Fahrzeuge berechnen.

 

 § 4 TÜV-ABNAHME

Ein Anspruch des Bestellers auf TÜV-Eintragung in den Kraftfahrzeugbrief besteht grundsätzlich nur bei dem TÜV, der den Musterbericht erstellt hat.

 

 § 5 BEANSTANDUNGEN

Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen Ausführung aus einwandfreiem Material. Bestellt ein Unternehmer, hat er den Vertragsgegenstand bei Erhalt sofort zu prüfen und etwaige Beanstandungen geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Besteller innerhalb 14 Tagen nach Ablieferung den Nachweis nicht erkennbarer Arbeits-, Material-, oder Konstruktionsfehler erbringt, die bei der Abnahme der Kaufsache nicht feststellbar waren. Die Beanstandungen müssen auf jeden Fall schriftlich erfolgen und die Mängel genau bezeichnen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung muss unter Beifügung eines postalischen oder bahnüblichen Protokolls Ersatz beantragt werden. Transportschäden sind innerhalb der für den jeweiligen Frachtvertrag geltenden Fristen zu rügen. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

 

 § 6 ERSATZTEILE

Ersatzteilelieferungen und Rücksendungen von reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von der Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungs-kostenpauschale zuzüglich zu der Vergütung für die von uns erbrachten Leistung. Ist bei der Auftragserteilung nichts anderes vereinbart worden, so gehen ersetzte Teile in unser Eigentum über.

 

§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt; aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an uns abgetreten. Falls zwischen uns und dem Besteller ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, bezieht sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Saldo. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Besteller ist Verbraucher.

 

§ 8 VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung des Bestellers. Die Wahl der Versandart erfolgt im besten Ermessen.  Wird die Kaufsache auf Wunsch des Bestellers an diesen versendet, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen der Kaufsache die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Kaufsache vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Bei einer nachträglichen Adressänderung beim Zustellservice entstehen zusätzliche Kosten, die vom Besteller zu tragen sind.

 

 § 9 LIEFERUNG

Sofern und soweit keine Lieferfristen vereinbart sind, liefern wir die bestellte Kaufsache zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Arbeitsstreiks, Rohstoffmangel oder sonstige Umstände, die außerhalb unseres Willens liegen, entbinden uns in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Besteller kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat. Für Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung gilt Ziffer 12; kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. Auch ohne Nachweis eines Schadens sind wir berechtigt, eine Mehraufwandspauschale in Höhe von 0,5 % des Preises der betroffenen Lieferungen/Leistungen, höchstens jedoch 5 % des Preises der betroffenen Lieferung und/oder Leistung zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns, der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Besteller unbenommen. Weitergehende Ansprüche aufgrund von Annahmenverzug bleiben unberührt.

 

 § 10 GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG

Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher (§13 BGB) gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Übrigen übernehmen wir in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Kaufsache. Während eines Zeitraumes von 12 Monaten ab Gefahrübergang hat der Besteller zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Bei der Wahl des Gewährleistungsrechts hat der Besteller das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Im Falle der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen, soweit sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut. Sollte die Nacherfüllung zu keinem Erfolg führen oder unverhältnismäßig sein, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung kann er nur geltend machen, sofern er uns zunächst erfolglos, unter Setzung einer angemessenen Frist, zur Nachbesserung aufgefordert hat.

Unsere Haftung, die eines gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen ist auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haften wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden durch den Vertragsgegenstand an anderen Rechtsgütern des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch bei Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gleiches gilt bei unerheblichen Abweichungen der vereinbarten Beschaffenheit oder Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die im Vertrag nicht vorausgesetzt waren. Im Falle eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montage beruht, sind wir nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn die Montage oder der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.

Schäden, welche aufgrund ungenügender oder unrichtiger Angaben über die Betriebsverhältnisse des Bestellers, durch unsachgemäße Behandlung oder Anbringung der Vertragsware, durch übermäßige Beanspruchung oder dadurch entstehen, dass der Besteller oder durch ihn beauftragte Dritte ohne unsere Genehmigung Änderungen oder Reparaturen an der Vertragsware vornimmt, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Abbildungen und Beschreibungen gelten nur zur allgemeinen Verdeutlichung; technische Daten können Veränderungen unterliegen, da wir stets bemüht sind, unsere Erzeugnisse weiterzuentwickeln. Angaben in den Beschreibungen, über Leistungen, Geschwindigkeiten usw. sind keine verbindlichen Daten, sondern als annähernd zu betrachten.

Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Anbringung oder Überbeanspruchung der Kaufsache oder durch die Nichtbeachtung der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege der Kaufsache (z.B. Betriebsanleitung, Serviceheft etc.) entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass Schäden, die aufgrund Verschleiß durch überdurchschnittlich hohe Laufleistungen (> 30.000 km/Jahr) entstanden sind, von der Gewährleistung ausgenommen sind.

Erklärungen von uns im Zusammenhang mit dem Vertrag (Leistungsbeschreibung, Bezugnahme auf DIN) beinhalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel bedarf die Übernahme einer Garantie unserer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.

 

 § 11 SCHADENSERSATZ

Wir haften auf Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadenersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird. Verursacht ein Mangel unserer Produkte beim Besteller einen Verlust oder eine Beschädigung von Daten und/ oder Programmen, umfasst unsere Ersatzpflicht nicht den Aufwand für deren Wiederbeschaffung. Dem Besteller obliegt insoweit die Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

 § 12 PREISE

Maßgebend sind die am Tage der Bestellung gültigen Preise, die sich netto verstehen. Diesen Preisen ist die am Tage der Rechnungsstellung gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Rechnungen mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von mehr als 14 Tagen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Besteller sofort zur Zahlung fällig.

Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, sind wir berechtigt, den Preis anzupassen, falls sich bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten, die Rohstoffpreise, Land- oder Seefrachten, Steuern, Zölle oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöht haben.

Ferner sind wir berechtigt, erhaltene Zahlungen des Bestellers auf die älteste fällige Forderung zu verrechnen. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, wonach unserer Ansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet erscheinen, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Ferner steht uns an dem aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenstand wegen aller Forderungen (auch aus früheren Rechtsgeschäfte) ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu.

 

§ 13 ÜBERNAHMEBEDINGUNGEN

Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache abzunehmen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

§ 14 ABTRETUNG

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Unsere Forderungen sind an die BFS finance GmbH, Verl, abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die BFS finance GmbH erfolgen. Die Bankverbindung ist dem Hinweis auf der Rechnung zu entnehmen.

 

§ 15 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist Kempten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, die Klage beim Amtsgericht Kempten bzw. beim Landgericht Kempten zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

 

 § 16 SONSTIGES

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen  im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommenden Regelung zu ersetzten.

 

 § 17 DATENSCHUTZ / GEHEIMHALTUNG

Die vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Tele-mediengesetzes (TMG) verwendet.

Der Inhalt der datenschutzrechtlichen Unterrichtung im Sinne des § 19 ist für den Kunden jederzeit unter www.abt-eline.de abrufbar.

Alle von uns stammenden geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von uns zur Weitergabe durch den Besteller bestimmt wurden, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Bestellers nur solchen Personen zu Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassene Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurück zugeben oder zu vernichten.

 

Stand August 2019